Bitte sachlich bleiben. Wenn ein Versender das in entsprechender Menge verkauft, dann wird das wohl so seine Richtigkeit haben. Es ist schließlich nicht verboten Chemikalien zu besitzen oder zu vermischen.
Wieso zitierst Du nur den halben Satz und redest anschließend von Sachlichkeit?
Ich schrieb im ersten Satzabschnitt, daß man eine Endverbleibserklärung abliefern muß oder den gewerblichen Nutzen belegen. Dies können z.B. Aquarianer und Metzer etc. tun.
Um den Zunderschwamm damit zu bestäuben geht in den pyrotechnischen Bereich und ist in Deutschland nicht erlaubt.
Woz betrifft die ganze Problematik übrigens in der Steiermark nicht die Bohne, denn in Österreich gilt nicht bundesdeutsches Gesetz.
Arthur: Du schreibst, daß es nicht verboten ist Chemikalien zu besitzen und zu vermischen!? Du kannst ja mal versuchen Kaliumnitrat mit zermahlener Holzkohle und Schwefel zu mischen. Dann besuch doch mal mit diesem Tütchen das nächste Polizeirevier oder rufe dort an.
Das was Fuchs hier schreibt hat Hand und Fuß.