Messer aus den USA: wie sieht´smit dem Zoll aus?
#11 Gast_der bernd
Geschrieben 21. September 2008 - 13:29
interessanter Link, danke!
Hatte zwischenzeitlich auch eine Mail an den Zoll geschrieben und sie haben mir dann auch eine detaillierte Antwort gegeben:
Sehr geehrter Herr Zimmermann,
bezüglich Ihrer Anfrage kann ich Ihnen folgende Informationen erteilen.
Bei der Einfuhr von Waren aus einem Drittland in das Zollgebiet der Gemeinschaft sind grundsätzlich Zoll und Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) zu entrichten.
Um die Einfuhrabgaben und Einfuhrbestimmungen ermitteln zu können, muss die Ware zunächst in den Zolltarif eingereiht werden. Die Höhe des Einfuhrzolls ist davon abhängig, welcher Warennummer des Harmonisierten Systems (HS-Code) ein Produkt zugeordnet wird. Sie können die Einordnung in den Zolltarif und Ermittlung des Zollsatzes unter http://www.zoll.de in der rechten Spalte unter "Zoll interaktiv - EZT-Online" selbstständig durchführen/nachvollziehen.
Meiner Recherche zufolge kommen für Messer folgende Positionen in Betracht_
8211 9130 00 0 : Tischmesser mit feststehender Klinge mit Griff und Klinge, aus nicht rostendem Stahl
8211 9200 00 0 andere Messer mit feststehender Klinge
8211 9300 00 0 Messer mit nicht feststehender Klinge, einschließlich
Klappmesser für den Gartenbau
Für alle diese Warennummern ist ein Drittlandszollsatz von 8,5% und ein EUSt-Satz von 19% vorgesehen.
Dies hat für die Berechnung der Abgaben folgende Auswirkung:
A) Abgabenbetrag Zoll
Rechnungsbetrag umgerechnet in Euro [40€]
+ (insbesondere Porto/Versicherung) [12€]
= Zollwert [52€]
Zollwert [52€] * Zollsatz [8,5%] = Abgabenbetrag Zoll [4,42€]
B) Abgabenbetrag EUSt
Rechnungsbetrag umgerechnet in Euro, ab Verkäufer /Versender [40€]
+ Abgabenbetrag Zoll(Euro) aus AA) [4,42€]
+ Frachtkosten bis zum ersten inländischen Bestimmungsort [12€]
= Einfuhrumsatzsteuerwert [56,42€]
Einfuhrumsatzsteuerwert * Einfuhrumsatzsteuersatz = Einfuhrumsatzsteuer
[56,42€] * [19%] = [10,72€]
Sie müssten also insges. mit einer ABgabenhöhe von 15,14€ rechnen !
Nachrichtlich weise ich darauf hin, dass die Einfuhr folgender Messer nach dem deutschen Waffengesetz (WaffG) verboten ist:
- Messer, deren Klingen auf Knopf- oder Hebeldruck hervorschnellen und hierdurch oder beim Loslassen der Sperrvorrichtung festgestellt werden können
(Springmesser,Fallmesser)
--Hiervon ausgenommen sind Springmesser, wenn die Klinge seitlich aus dem Griff herausspringt und der aus dem Griff herausragende Teil der Klinge
---höchstens 8,5 cm lang ist und
---nicht zweiseitig geschliffen ist
(dann wäre die Einfuhr wiederrumerlaubt)
- Messer,deren Klingen beim Lösen einer Sperrvorrichtung durch ihre Schwerkraft oder durch eine Schleuderbewegung aus dem Griff hervorschnellen und selbsttätig oder beim Loslassen der Sperrvorrichtung festgestellt werden
(Fallmesser)
- Messer mit einem quer zur feststehenden oder feststellbaren Klinge verlaufenden Griff, die bestimmungsgemäß in der geschlossenen Faust geführt oder eingesetzt werden (Faustmesser)
- Faltmesser mit zweigeteilten, schwenkbaren Griffen (Butterflymesser)
Aus rechtlichen Gründen kann diese Auskunft nur unverbindlich erteilt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
XXXXX
Informations- und Wissensmanagement Zoll Zentrale Auskunft Carusufer 3-5
01099 Dresden
#12 Gast_weltenbummler
Geschrieben 09. März 2010 - 23:10
Die Frage ist wer kennt gute Webshops in den USA/Kanada die Messer auch nach Deutschland verkaufen?
Eine kleine Shopliste hierzu fänd ich super :-D
#13
Geschrieben 10. März 2010 - 08:21
Aber dennoch lohnt es sich oft, gute Läden sind
knfecenter.com
newgrahamn.com
knifeworks.com
LG
Woz
#14 Gast_weltenbummler
Geschrieben 10. März 2010 - 09:21
MwSt. kommt ohnehin dann drauf- aber ist auch zu verschmerzen.
Also wer kennt gute Shops wo es lohnt zu bestellen?
#15 Gast_peterpan
Geschrieben 10. März 2010 - 15:15
Also wer kennt gute Shops wo es lohnt zu bestellen?
Mit Knivesshipfree habe ich sehr gute Erfahrungen gemacht.
- KnivesShipFree.com
#16
Geschrieben 10. März 2010 - 17:20
#17
Geschrieben 10. März 2010 - 18:51
#18 Gast_weltenbummler
Geschrieben 10. März 2010 - 19:13
#19 Gast_peterpan
Geschrieben 10. März 2010 - 20:03
Hat jemand gesehen wie alt der Thread ist? Ich dachte ich bin der einzige Leichenfledderer... :-D
Kann es sein, dass Du nur den Eingangspost gelesen hast?
Weltenbummler hat gestern und heute hier in diesem Thread nach guten shops in den USA gefragt.
Aktueller kann der Thread IMHO nicht sein.
Im übrigen finde ich es persönlich nicht schlecht alte Threads wiederzubeleben, wenn es nicht gerade um die Beantwortung einer Frasge geht, die nur zu Zeiten der Threaderffnung aktuell war.
Es kommen immer neue UserInnen zu odoo.tv. Die können und sollen sich hier IMHO mit Ihren Argumenten und Anregungen gerne mitteilen.
#20
Geschrieben 11. April 2010 - 13:39
ich habe mir bei myramboknives.blogspot die Nachbildung vom Rambo 2 Messer bestellt weil es mein absolutes Lieblingsmesser ist da ich schon von Kotte & Zeller das Replika habe. Das Original von Jim Lile kann man sich ja nicht leisten da sie ein paar Tausend Euro kosten. Dort wird das Messer 1-1 nach gemacht nun meine Frage das Messer wurde am 12.03. verschickt bis Heute abe ich nichts vom Zoll oder Post gehört.
Wie lange kann es dauern bis man von denen was hört ich habe auch vorher geschaut ob ich das Messer haben darf und laut Gesetzt steht da bis 12cm Klingenlänge darf man es führen alles was darüber ist darf man haben aber nicht führen und Risikogruppen bekommen es erst gar nicht.
Der Typ aus den Staaten hat mir schon mal Bild vom Paketschein der US-Post geschickt und läßt das Paket suchen wo es sein könnte. Ich hoffe nicht das die sich das einsacken und sich gar nicht melden bin auf eure Antworten gespannt wäre toll wenn gute Infos dabei sind.
Gruß
Lonestarr
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